Erbrecht
Sie haben einen Todesfall in der Familie, wurden enterbt oder es gibt Streitigkeiten ums Erbe
– wir beraten Sie und helfen Ihnen weiter
Ihre Kanzlei für
• Testamente
• Erbverträge
• Schenkungen
• Pflichtteilsrecht
• Enterbung
• Ausgleichspflichten bei besonderen Leistungen von Angehörigen
Damit Sie Ihr Recht bekommen!
Wir beraten Erben, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer über ihre Rechte und über die Möglichkeiten den Erbfall ohne lange Prozesse abzuwickeln und Ansprüche geltend zu machen.
Jeder Erbfall wirft vielfältige Probleme auf, z.B. ob das Erbe überhaupt angenommen werden soll, ist das Erbe überschuldet? Wie und innerhalb welcher Frist schlage ich die Erschaft aus? Wer kümmert sich um die Beerdigung und Grabpflege u.ä.. Gerne beraten wir Sie über Ihre Rechte und Pflichten, sprechen Sie uns an.
Der Gesetzgeber hat auch einen besonderen Ausgleichsanspruch für Abkömmlinge geschaffen, die durch Mitarbeit im Haushalt, Beruf oder Geschäft des Erblassers beigetragen haben das Vermögen des Erblassers zu erhalten oder zu vermehren. Dieser Anspruch ist bislang wenig bekannt, sodass dem mithelfenden Erben Geld verloren geht, obwohl er z.B. durch Pflege des Erblassers besondere Leistungen erbracht hat.
Immer häufiger wollen Tierbesitzer im Falle ihres Todes ihre Tiere versorgt wissen. Über die Möglichkeiten beraten wir Sie gern.
Wir helfen bei der Auslegung von Testamenten oder wenn Sie selbst ein Testament erstellen wollen. Denn eine falsche Formulierung kann später zu völlig anderen Ergebnissen führen als von Ihnen angestrebt waren.
Damit Sie Ihr Recht bekommen!
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Rechtsanwaltskanzlei Jocksch
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...schon wieder Recht gehabt!?