DAMIT RECHT RECHT BLEIBT
Aufnahmebogen für Ehe-
Antragsteller/-
Familienrecht
Bei Trennung, Scheidung und Unterhalt sind vielfältige Probleme zu lösen.
Daher sollten die Weichen von Anfang an richtig gestellt werden
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Ihre Kanzlei für
• Trennung
• Scheidung
• Ehegattenunterhalt
• Kindesunterhalt
• Sorgerecht
• Aufenthaltsbestimmungsrecht
• Umgangsrecht
• Nichteheliche Lebensgemeinschaften
• Zugewinnausgleich
• Versorgungsausgleich
• Eheverträge
• Scheidungsfolgenvereinbarungen
Damit Sie Ihr Recht behalten!
Wir bearbeiten seit über 25 Jahren zahlreiche Mandate im Ehe-
Dazu gehören Scheidungen, Unterhalt der Ehefrau, Kindesunterhalt, Unterhalt der nichtehelichen Mutter, Zugewinn und Hausrat, Sorgerecht und Umgangsregelungen, Versorgungsausgleich, Zuweisung der Ehewohnung, als auch Scheidungsfolgenvereinbarungen und Vermögensauseinandersetzungen.
Trennungssituationen stellen in der Regel eine große emotionale Betroffenheit dar, verbunden mit dringend zu regelnden Rechtsfragen. Hier ist es empfehlenswert möglichst frühzeitig die richtigen Weichen zu stellen. In diesen Situationen bemühen wir uns tragfähige außergerichtliche Einigungen zu finden. Dies kann z.B. durch Trennungsvereinbarungen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen erfolgen, wobei nicht nur rein juristische Lösungen im Vordergrund stehen, sondern insbesondere menschliche Lösungen angestrebt werden.
Lässt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden, vertreten wir Sie natürlich auch vor Gericht.
Ihre Probleme werden von uns absolut vertraulich behandelt.
Falls Sie sich von Ihrem Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner getrennt haben und sich scheiden lassen wollen, können Sie zur schnelleren Bearbeitung Ihrer Scheidungsangelegenheit das unten stehende Formular ausfüllen und an uns versenden. Ihr Anliegen können Sie uns gleichzeitig schildern.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie Ihr Scheidungsverfahren online einleiten. Dabei müssen Sie keinen persönlichen Kontakt zu Ihrem Anwalt oder dem Gericht aufnehmen. Falls Sie dies wünschen, füllen Sie einfach unseren Mandantenfragebogen aus und senden uns mindestens eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde zu.
Wir prüfen Ihre Angaben, sowie die rechtlichen Voraussetzungen für Ihre Scheidung und senden ihnen ein Vollmachtformular zu. Sobald uns die unterzeichnete Vollmacht wieder vorliegt, reichen wir Ihren Scheidungsantrag bei Gericht ein.
Natürlich können Sie auch vorab gerne einen persönlichen Termin vereinbaren.
Das Scheidungsverfahren kann am einfachsten durchgeführt werden, wenn sie sich mit Ihrem Ehepartner einig sind, dass die Ehe geschieden werden soll und Sie bereits ein Jahr getrennt leben. Falls dies nicht der Fall ist, beraten wir Sie über die Voraussetzungen für die Einreichung eines früheren Scheidungsantrags.
Nachdem die oben genannten Unterlagen bei uns eingegangen sind, reichen wir Ihren Scheidungsantrag bei Gericht ein. In der Regel sind sodann Unterlagen zur Durchführung des Versorgungsausgleichs (Rentenanwartschaften, Betriebsrente, etc.) einzureichen. Sobald diese bearbeitet sind, wird das Familiengericht einen Termin zur Scheidung Ihrer Ehe bestimmen.
Zu diesem Termin müssen Sie bei Gericht erscheinen. In der Regel dauert der Termin nicht lange und stellt bei einfachen Scheidungen eine reine Formalie dar.
Wir weisen darauf hin, dass mit dem Ausfüllen und versenden des Mandantenfragebogens keine Beauftragung verbunden ist. Ein Mandatsverhältnis kommt erst nach schriftlicher Bestätigung der Annahme des Mandates durch uns und durch schriftliche Erteilung einer Vollmacht zustande.
Ihre Daten werden von uns in jedem Fall, also auch für den Fall, dass kein Mandatsverhältnis zustande kommt, streng vertraulich behandelt.
Wir benötigen die Angaben um einen Scheidungsantrag fertigen und Ihre Angelegenheit schneller bearbeiten zu können.
Natürlich prüfen wir auch, ob für Sie ein Verfahrenskostenhilfeantrag für entstehende Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten gestellt werden sollte und helfen Ihnen dabei.
Verfahrenskostenhilfeanträge können Sie im Internet herunterladen unter:
www.jm.nrw.de → Formulare → Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfeantrag
Anfahrt:
So finden Sie unsere Kanzlei!
Geben Sie in ihr Navigationssystem die Donaustraße 100 in 41469 Neuss als Ziel ein. Beachten Sie, dass Sie möglichst über die Emsstraße anfahren. Unsere Kanzlei befindet sich direkt am Wendehammer der Emsstraße. Es stehen ausreichend öffentliche Parkplätze zur Verfügung.
Öffentliche Verkehrsmittel: Buslinie 852 & 827
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Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Rechtsanwaltskanzlei Jocksch
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